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Steam & GOG: Darf ich meine Nutzerkonten eigentlich vererben?

Wer stirbt, der hinterlässt ein Erbe. Aber wie sieht es diesbezüglich mit einer digitalen Spielebibliothek aus? Bei Steam und GOG gibt es unterschiedliche Aussagen.

Logo der Downloadplattform Steam.
© Valve Software

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Es ist ein Thema, welches die Menschheit schon seit jeher bewegt: Was passiert eigentlich mit meinen Sachen nach dem Tod? Für viele Dinge gibt es darauf eine Antwort, für manch andere Bereiche ist das schwieriger. Dazu gehören auch digitale Plattformen wie Steam oder GOG.

Denn mittlerweile dürften vor allem PC-Spieler*innen eher über eine groß gewachsene virtuelle Spielbibliothek verfügen, anstatt unzählige Verpackungen aus dem Einzelhandel bei sich zu Hause im Regal stehen zu haben. Basierend darauf stellt sich die Frage: Darf ich meine Konten bei Steam und GOG vererben und somit meine digital erworbenen Games weitergeben?

Steam, GOG und das leidige Thema Erbe

Bei den meisten Plattformen gibt es für einen solchen Fall in den Nutzungsbedingungen keinen spezifischen Paragrafen. Oft ist jedoch angemerkt, dass Nutzerkonten nicht übertragbar sind und auch nicht verliehen werden können. Gilt das ebenfalls beim Tod des Nutzerinhabers? Nun, die Frage ist an und für sich nicht so einfach zu beantworten.

Ein Nutzer des ResetEra-Forums machte sich deshalb die Mühe und kontaktierte den Steam-Support mit ebenjener Frage. Die Antwort? Nein, das sei nicht möglich, selbst dann nicht, wenn ein entsprechendes Testament vorliegt. Allerdings ist diese Aussage nicht endgültig: In einer ähnlichen Anfrage vor einigen Jahren hieß es nämlich, dass Valve bei einem solchen Fall mit den unterschiedlichen Parteien zusammenarbeiten würde, um eine Lösung zu finden. Anders ausgedrückt: Es ist offenbar eine Entscheidung von Fall zu Fall.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Reddit, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

Bei GOG ist laut den Nutzungsbedingungen ebenso eine Übertragung des eigenen Nutzerkontos ausgeschlossen. Wer jedoch eine „Kopie eines Gerichtsbeschlusses vorlegen kann, der jemanden ausdrücklich zum Zugriff auf das persönliche GOG-Konto berechtigt“, dann würde man alles Mögliche tun, um diesem Folge zu leisten. So zumindest das Statement gegenüber den englischsprachigen Kolleg*innen von Respawnfirst. Natürlich ist es bei GOG aber ohnehin technisch recht simpel, die eigene Bibliothek weiterzugeben: DRM-freiheit und Offline-Installer sei Dank.

Was sagt das deutsche Recht dazu?

Auch wenn Accounts offiziell nicht vererbbar sind, könntet ihr dennoch eure Login-Daten an euren Nachlass weitergeben. Es dürfte vermutlich den meisten Plattformen schwierig fallen, solche Fälle im Detail zu erkennen – ihr verstoßt damit aber eigentlich gegen die Nutzungsbedingungen. Diese sind jedoch unter Umständen mit dem deutschen Recht nicht vereinbar.

Allerdings gibt es bezüglich des Digitalen Nachlasses im deutschen Erbrecht bisher keine gesetzliche Regelung, wie es bei erbrechtsinfo heißt. Dennoch: „Jedoch befürworten die bislang ergangenen unterinstanzlichen Entscheidungen die Vererblichkeit auch für digitales Erbe.“ Bislang haben sich die Gerichte jedoch überwiegend mit der Problematik auseinandergesetzt, wenn es um Konten bei sozialen Netzwerken wie Facebook geht. Ähnliches könnte möglicherweise für Steam, GOG und andere Plattformen gelten.

Eine einheitliche Regelung, ob ihr Accounts bei Steam oder GOG vererben dürft, existiert bislang aber noch nicht, und dürfte vermutlich noch einige Zeit auf sich warten lassen. Als Spieler oder Spielerin solltet ihr im Zweifel eure gesamten Nutzerdaten ins Testament beziehungsweise in einem separaten Dokument aufnehmen, um euren Erb*innen die Arbeit etwas leichter zu gestalten. Bei den Rückgaberegeln ist das immerhin bei Steam deutlich einfacher geregelt.

Quelle: Resetera, Steam Community, respawnfirst, erbrechtsinfo, Reddit / @auhearts

  1. Gleich erwähnt hier noch jemand das Amiga Plattenlabel und stimmt ein Lied von Ernst Busch an.
    Wieviel Erbschaftssteuer wäre eigentlich für so einen Account fällig?

  2. schockbock hat geschrieben: 11.06.2024 11:45 Wow. Auch wenn der Artikel augenzwinkernd gemeint ist: ICH WILL NICHT AN MEINE STERBLICHKEIT ERINNERT WERDEN, WENN ICH AUF EINER GAMINGSEITE UNTERWEGS BIN!
    Game Boy ist 35 Jahre alt! Du bist willkommen!

  3. Wow. Auch wenn der Artikel augenzwinkernd gemeint ist: ICH WILL NICHT AN MEINE STERBLICHKEIT ERINNERT WERDEN, WENN ICH AUF EINER GAMINGSEITE UNTERWEGS BIN!
    :wink:
    Wenn's gut läuft, hab ich noch meine 40 Jahre. Mal sehen, ob Steam so lange überlebt. Und ob's dann überhaupt jemanden gibt, an den vererbt werden kann.

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