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PlayStation Plus-„Preisbremse“: Willkürherrschaft im Spiele-Abo wohl endlich bald ausgehebelt

Grenzenloser Spielspaß dank Abo-Vorteilen? Nicht immer. Denn bei PlayStation Plus wird’s gerne einseitig nachteilig – fand jetzt auch das Kammergericht Berlin.

Eine Bildmontage, die das Symbolbild eines PlayStation 5-Controllers zeigt - dahinter: Ein ganzer Haufen Bargeld.
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Bei diesem neuen Gerichtsurteil können Nutzer*innen von PlayStation Plus jetzt wohl bald aufatmen: Denn sowas wie „unkontrollierbare Preiserhöhungen“ für Sonys Angebot PS Plus sollten künftig der Vergangenheit angehören. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin hervor.

Hintergrund dazu: Die Mitgliedschaft bei PlayStation Plus gewährt euch Zugang zu einem breiten Portfolio an Spielen – gestaffelt in die Mitgliedschaftstarife Essential, Extra und Premium. Das am höchsten bepreiste PS Plus-Modul ist das 12-Monats-Abo Premium für 151,99 Euro. Im Gegenzug erhaltet ihr einen Zugang zu zahlreichen Spielen. Ein Manko: Beispielsweise Preiserhöhung seitens Sony waren bisher ohne Zustimmung der Nutzer*innen möglich.

Urteil zu PlayStation Plus: Sony muss wohl künftig eure Zustimmung einholen

Ein weiteres, kundenseitiges Ärgernis: Wie viele und welche Spiele über den Online-Dienst verfügbar gemacht werden, konnte Sony bislang vergleichsweise willkürlich entscheiden. Auch mit diesem Gebaren ist das Kammergericht Berlin nicht einverstanden. Genauer: Sony dürfe sowohl „die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen“, als auch „die Anzahl der angebotenen Onlinespiele nicht willkürlich einschränken“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Weiter heißt es, sofern „Sony die Preise für seine PlayStation Plus-Abos bei laufenden Verträgen erhöhen will, braucht es dafür die ausdrückliche Zustimmung der Abonnent:innen“. Zudem dürfe Sony Interactive Entertainment Europe nicht jederzeit die Anzahl und Verfügbarkeit von Spielen im Abo beliebig einschränken. Was bedeutet, was sich so staubtrocken bürokratisch anhört, für uns als Spieler*innen also? Zunächst einmal bleibt alles Weitere abzuwarten. Denn laut einer Meldung des Branchenmagazins GamesWirtschaft ist das Urteil des Kammergerichts Berlin noch „nicht rechtskräftig“.

Parallel zeitigt das Urteil wohl doch schon Wirkung, denn in der aktuellen Fassung der Nutzungsbedingungen wurden von Sony angekreideten Abschnitte herausgenommen. Wenn letztlich alles im Sinne des Urteils läuft, dürften die bisherige Willkür im Angebot von PlayStation Plus bei uns in Deutschland der Vergangenheit angehören – und hoffentlich künftig mehr Transparenz und Planbarkeit herrschen, welche Leistungen ein Abo tatsächlich beinhaltet.

Apropos Preispolitik: Welchen Kaufpreis ihr demnächst vermutlich für die Nintendo Switch 2 hinblättern dürft? Will ein Leaker erfahren haben.

Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband, GamesWirtschaft, PS Plus-Nutzungsbedingungen

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