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Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufungen berücksichtigt werden

Reform verabschiedet: Online-Elemente, Kaufanreize & Lootboxen sollen bei Alterseinstufungen berücksichtigt werden; FIFA 21 ab 18?

Die Große Koalition hat am Freitag die Novelle des Jugendschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet. Die Alterseinstufungen von Spielen und Filmen sollen strenger werden und vor allem die „Interaktionsrisiken“ im Online-Bereich sowie andere Elemente wie Lootboxen, Kaufanreize und Glücksspielelemente berücksichtigen. Die Reform des Jugendmedienschutzes wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. AfD und Grüne enthielten sich. FDP und Die Linke stimmten dagegen. Das Gesetz muss aber noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Die bisherigen Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle der Branche (z.B. die USK bei den Computer- und Videospielen) müssen also nicht nur den Inhalt eines Spiels bei der Vergabe eines Alterskennzeichens berücksichtigen, sondern auch die „Zusatzfunktionen“. Hierzu gehören einerseits die Online-Interaktions- und Kontaktmöglichkeiten und andererseits mögliche Zusatzkosten durch Ingame-Käufe, Lootboxen und „glücksspielsimulierende Elemente“ – oder auch die Weitergabe von Nutzerdaten ohne Einverständnis. Die Bewertung dieser Elemente erfolgt zusätzlich zu der gewohnten Bewertung der Inhalte (Gewaltdarstellung, spielerische Komplexität, Vermittlung von problematischen Werten usw.). In dem Gesetz wird ebenfalls erwähnt, dass die Spiele altersgerechte Voreinstellungen bieten sollten (denkbares Beispiel: Lootboxen nur für Volljährige).

„Onlinespiele oder andere Anwendungen, die Lootboxen oder ähnliche In-Game-Angebote nutzen, würden voraussichtlich mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren klassifiziert werden“, sagte Anwältin Julia Maris gegenüber Spiegel (Netzwelt), auf die Frage, wie sich das Gesetz auf die Altersbeschränkungen auswirken könnte.

Spiegel: „Die Reform würde also auch Spiele betreffen, die bisher als harmlos eingestuft wurden, wie ‚Fifa 21‘. Die Fußballsimulation ist von der Prüfstelle Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle derzeit ohne Altersbeschränkung freigegeben. Doch da der Sammelmodus ‚Ultimate Team‘ standardmäßig Kartensets zum Kauf anbietet, könnte sich das ändern. Um für Videospiele eine Altersfreigabe für Kinder zu bekommen, müssten Lootboxen standardmäßig deaktiviert werden.“

Eine Sprecherin des Ministeriums für Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugend teilt auf Anfrage von GamesWirtschaft mit: „Die Klarstellung, dass altersgerechte Voreinstellungen insbesondere auch hinsichtlich Lootboxes erfolgen sollen (beziehungsweise bei nicht altersgerechten Voreinstellungen eine Berücksichtigung in der Alterseinstufung selbst erfolgen soll) folgt aus § 10b Abs. 2 und 3 JuSchG in der Fassung des Änderungsantrag [sic] der Koalitionsfraktionen.“

Der Bundestag bemüht sich laut Heise.de mit zusätzlichen Beschreibungen um klarere Darstellungen der geforderten Elemente. Welche Auswirkungen diese Anpassungen letztendlich auf die Vergabe von Alterskennzeichen haben werden, bleibt aber abzuwarten – und ob Lootboxen oder Sammelkarten-Elemente gleich zu einer Freigabe „ab 18 Jahren“ (keine Jugendfreigabe) führen werden oder nicht. Dennoch werden sich die Spiele-Entwickler wohl auf nötige Anpassungen einstellen müssen, wenn sie entsprechende Elemente einbauen und eine möglichst niedrige Alterseinstufung anvisieren.  



‚Der Bundestag bemüht sich hier mit zusätzlichen „Deskriptoren“ um Klarstellungen gegenüber dem Regierungsentwurf. Die aufgeführten „Interaktionsrisiken“ sollen demnach nur in eine Bewertung einfließen, wenn sie „auf Dauer angelegter Bestandteil des Mediums sind“. Dazu zählen die Abgeordneten auch „Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens“, die „Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte“ sowie „nicht altersgerechte Kaufappelle“. (…) Netzwerkbetreiber sollen Meldeverfahren einführen. Vor allem Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, TikTok, Twitter oder YouTube werden verpflichtet, ein „Melde- und Abhilfeverfahrens mit einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Benutzerführung“ sowie ein „Einstufungssystem für nutzergenerierte audiovisuelle Inhalte“ bereitzustellen‘

, heißt es weiter bei Heise.de.

Darüber hinaus soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden.  

BMFSFJ: „Die neue Bundeszentrale soll künftig sicherstellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Endet ein „dialogisches Verfahren“ dazu ohne Erfolg, kann die Bundeszentrale konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung empfindliche Bußgelder verhängen. (…) Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden.“

Bettina Wiesmann (CSU): „Künftig werden nicht nur Inhalte von Medien, etwa Gewalt oder Sex, sondern auch sogenannte Interaktionsrisiken bei der Beurteilung eines Mediums berücksichtigt, also z.B. Kaufappelle, suchtfördernde Elemente und Chatfunktionen. Anbieter müssen beim Veröffentlichen von Videos, Filmen oder Spielen die Risiken sichtbar machen und für Vorsorge sorgen, z.B. über Melde- und Beschwerdefunktionen. Die freiwilligen Selbstkontrollen erhalten eine größere Bedeutung als bisher, da sie für einheitliche Standards sorgen werden. Im Hinblick auf die Länder ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und zugleich eine intensivere Zusammenarbeit über das gemeinsame Kompetenzzentrum Jugendschutz.net vorgesehen. Schließlich wird es mit einem Beirat bei der künftigen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eine Beteiligung von Jugendlichen, Eltern und Fachleuten bei der Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes im dynamischen Umfeld des Internets geben. Dieses Gesetz wird das Internet für Kinder und Jugendliche sicherer machen.“

Branchen-Verbände wie Bitkom oder game – Verband der deutschen Games-Branche ziehen eine durchwachsene Bilanz der Gesetzesnovelle und kritisieren die übermäßige Komplexität des Jugendmedienschutzes. Außerdem würden die aktuellen Systeme und Maßnahmen geschwächt.  

„Mit dem Jugendschutzgesetz verpassen CDU/CSU und SPD ihre Chance, den Jugendmedienschutz in Deutschland endlich in das Digitalzeitalter zu überführen. Statt das Dickicht aus Regelungen und Zuständigkeiten zu verringern und mehr Klarheit sowie zeitgemäße Regeln für Kinder, Eltern und Anbieter zu schaffen, werden Komplexität und Unsicherheit jetzt sogar noch zunehmen“, sagt game-Geschäftsführer Felix Falk (Quelle). „Leider zeigt sich dabei trotz der breiten Kritik erneut, dass der deutsche Sonderweg im gesetzlichen Jugendschutz über die vielen Jahre so überkomplex und undurchschaubar geworden ist, dass wirkliche Reformen kaum noch umsetzbar scheinen. Während nun nur wenige Verbesserungen erreicht werden, schwächen zahlreiche Regelungen bereits gut funktionierende Instrumente und Institutionen des Jugendmedienschutzes, anstatt sie zu stärken. Als Games-Branche nehmen wir unsere Verantwortung für den Jugendschutz besonders ernst. Deshalb bleibt es für uns dennoch selbstverständlich, moderne und funktionierende Jugendschutzlösungen anzubieten und weiterzuentwickeln.“

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung das komplexe und veraltete System des deutschen Jugendmedienschutzes reformieren will. Bislang unterscheidet die Regulierung zwischen sogenannten Trägermedien wie CDs und DVDs auf der einen und Telemedien, also Online-Diensten, auf der anderen Seite. In einer konvergenten Medienwelt ist diese Trennung längst nicht mehr zeitgemäß. Das jetzt vorgelegte Gesetz ist aber eine Enttäuschung und verpasst die Chance, den Jugendschutz an das digitale Zeitalter anzupassen. Ein zukunftssicheres Update wäre aber dringend notwendig gewesen. Anstatt die bestehenden Strukturen aus Landes- und Bundesrecht zu vereinheitlichen, werden nunmehr zusätzliche Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen daneben gestellt. Für Anbieter wird es künftig noch unklarer sein, welche Vorgaben und Behörden für sie entscheidend sind. Die zunehmende Digitalisierung aller Angebote und Dienste macht nicht an Ländergrenzen halt. Langfristig kann deshalb nur ein internationaler, zumindest europäischer Ansatz ein rechtssicheres, effektives System des Jugendschutzes garantieren. Wir appellieren an Bund und Länder, sich gemeinsam dafür einzusetzen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung (Quelle).

  1. mafuba hat geschrieben: 06.03.2021 11:44 Guter Schritt in die richtige Richtung. Ab sofort wird dann FiFa wohl USK 18.
    Ob es wirklich etwas bringt wird sich zeigen
    FIFA wird dann zuerst ohne Ultimate Team rausgebracht, kriegt dann auch entsprechend keine Altersbeschränkung. Nach ein oder zwei Monaten wird der ganze Müll per patch nachgereicht. Dann wird das Alter entsprechend angehoben, aber Jeder der sich für das Spiel interessiert hat es dann eh schon.
    Ich sehe grad, dass es schon ausgiebig besprochen wurde :Blauesauge:
    Ultimate Team dürfte dann auch nicht als patch rausgebracht werden, sondern müsste als Add On zur Überprüfung geschickt werden. Sollte das Add On dann ab 18 Jahren sein, müsste vor dem Download eine Altersüberprüfung stattfinden.

  2. Todesglubsch hat geschrieben: 10.03.2021 15:04
    MrLetiso hat geschrieben: 10.03.2021 12:58 Wenn es als zusätzliches Feature später als Patch implementiert wird? Müssen Patches neuerdings zur USK zur Prüfung?
    Reden wir übrigens von Inhalte, die absichtlich zurückgehalten wurden, damit das Spiel ne niedrigere Alterswertung bekommt. Oder reden wir "nur" von Inhalten die später kommen, aber mit der ursprünglichen Wertung einfach nicht mehr konform sind?
    Damit das ganze strafrechtlich von Belang ist, müsste vermutlich das erste eintreffen. Im letzteren Fall wird das Spiel einfach nachgetestet (gegen Bezahlung), sollte jemand davon Wind bekommen.
    Die USK hat sich dazu übrigens mal in einem anderen Zusammenhang geäußert (von Februar 2020):
    Zwar unterliegen Inhaltsrisiken ebenfalls einer potenziellen Dynamik z.B. durch Software-Patches, im Gegensatz zu Interaktionsrisiken sind Abweichungen von der ursprünglich festgestellten und enthaltenen Jugendschutzrelevanz hier allerdings sehr selten, da jugendschutzrelevante Änderungen am Inhalt international kaum vorgenommen werden. Dies hätte wohl auch zur Folge, dass sich die anvisierte Zielgruppe oder gar das gesamte zugrundeliegende Genre ändern würden.
    Kurz gesagt: Es ist unwahrscheinlich, dass das passiert. Würde für den Entwickler nen Rattenschwanz an Problemen mit sich ziehen. Nicht nur mit der USK.
    Gab's da nicht auch ein Heckmeck mit ...äh Agony? Die wollten doch auch nachträglich geschnittene Inhalte wieder reinpatchen. Ging dann nicht, dann doch, kA hab den Überblick verloren, was die letzten Endes gemacht haben.
    Natürlich reden wir davon, dass sie bewusst zurückgehalten werden :D Nur wäre Publisher XY sicher nicht so dumm, damit hausieren zu gehen. Sie würden es, wie angedeutet, als Feature mit einem neuen Update verkaufen.
    Mich würde hierzu wirklich mal ein Statement seitens der USK interessieren, explizit, was die Glücksspielmechaniken betrifft.
    Agony wurde letzten Endes als eigene neue Version...

  3. Gute Sache, aber Alterseinschränkungen erinnern mich an mein 14-jähriges Ich, was das frisch indizierte Resident Evil 2 brauchte. Ab aufs Fahrrad, in die nächste Stadt gefahren, in die Videothek rein (da war Eintritt auch ab 18):"Hallo, ich brauche Resident Evil 2." - "Oh, hast Glück. Ist das letzte Exemplar."

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